Satzung

Bündnis 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Friedberg

1.) Name und Sitz

Der Ortsverband Friedberg der Partei “Bündnis 90/DIE GRÜNEN” ist ein Gebietsverband im Sinne des Parteiengesetzes und trägt den Namen “Bündnis 90/DIE GRÜNEN Friedberg”, Kurzform „GRÜNE“.

Sein Sitz ist Friedberg (Hessen).

2.) Frauenstatut

Die Politik des Verbands orientiert sich an den Grundsätzen des Kreis-, Landes- und Bundesfrauenstatuts, welche Parität auf allen Ebenen fordern.

  1. Frauen werden zur Bewerbung auf einzelne Posten besonders aufgefordert.
  2. Die Besetzung aller Gremien, Vorstand, Sprecher:innenposten und Fraktionen erfolgt mindestens zu 50% mit Frauen.
  3. Falls sich trotzdem nicht die erforderliche Anzahl an Frauen finden sollte, entscheiden Frauen, wie dieser Platz besetzt wird.
  4. Bei allen Wahlen sind die Kandidat:innen getrennt nach Frau und Mann zu wählen, wobei den Frauen alle ungeraden Plätze zufallen.
  5. Sollten nicht genug Frauen vorhanden sein, kann auf Antrag und Beschluss durch die Frauen von dem Verfahren abgewichen werden.
  6. Den Frauen ist es unbenommen, sich als eigenständige Gruppe innerhalb des Verbands zu gründen.

3.) Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft wird von Landes- und Bundessatzung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN geregelt.
  2. Aufnahmeanträge sind schriftlich an den Ortsvorstand zu richten. Die Aufnahme erfolgt durch den Ortsvorstand. Im Falle einer Ablehnung kann der Bewerber/die Bewerberin seinen/ihren Antrag bei der Ortsmitgliederversammlung OMV neu stellen. Gegen den Beschluss der OMV kann die Kreisschiedskommission angerufen werden, gegen deren Entscheidung die Landesschiedskommission, gegen deren Entscheidung die Bundesschiedskommission.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Verweigerung der Beitragszahlungen für mehr als ein halbes Jahr, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich beim Ortsvorstand zu erklären. Bei groben Verstößen gegen die Grundsätze der Partei kann ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Die Einleitung eines Ausschlussverfahrens muss von der OMV mit absoluter Mehrheit beschlossen werden. Der/dem Betroffenen ist hierbei Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Zu dieser OMV muss unter Hinweis auf den Antrag (ohne Namensnennung) die Einladung mindestens 14 Tage vorher verschickt werden.

4.) Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat das Recht,
    • an der politischen Willensbildung der Partei mitzuwirken,
    • im Rahmen der Gesetze und der Satzungen an der Aufstellung von KandidatInnen für öffentliche Mandate mitzuwirken,
    • sich selbst bei diesen Anlässen um eine Kandidatur zu bewerben,
    • innerhalb der Partei das aktive und passive Wahlrecht auszuüben,
    • an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Parteiorganen teilzunehmen.
  2. Jedes Mitglied hat die Pflicht,
    • die Grundsätze der Partei zu vertreten,
    • die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane anzuerkennen,
    • den Beitrag pünktlich zu entrichten.

5.) Freie Mitarbeit

Die GRÜNEN Friedberg ermöglichen die Form der freien Mitarbeit. Sie steht jeder und jedem offen, auch Mitgliedern anderer Parteien.

  1. Den Status “Freie Mitarbeit” kann jede/r auf Antrag vom Ortsvorstand oder von der OMV durch einfache Mehrheit bekommen. Der Vorstand führt hierüber eine öffentliche Liste, und kann einmal pro Jahr die freien MitarbeiterInnen auffordern ihren Status zu bestätigen.
  2. Freie MitarbeiterInnen haben das Recht, sich an der politischen Arbeit und Diskussion zu beteiligen sowie das Recht auf umfassende Information. Sie haben das Recht sich an Abstimmungen zu beteiligen. Ausgenommen sind Abstimmungen zu Wahlen, zur Listenaufstellung, zu Aufnahme- und Auschlussanträgen und zu Satzungsänderungen.
  3. Freie Mitarbeiter:innen können keine Parteifunktion ausüben, wohl aber Mandate auf Wahllisten übernehmen. Sie können nicht stimmberechtigt in den Ortsvorstand delegiert werden.
  4. Bezüglich des Informationszuganges ist vom Ortsvorstand sicherzustellen, dass alle, die den Status “Freie Mitarbeit” haben oder MandatsträgerInnen sind, wie formale Mitglieder behandelt werden, was Einladungen zu Veranstaltungen und OMVs betrifft.
  5. Freie Mitarbeit endet
    • durch Erklärung gegenüber dem Ortsvorstand,
    • durch Erlöschen bei fehlender Mitarbeit länger als 12 Monate,
    • bei Verweigerung der Mitarbeit durch den Ortsverband,
    • bei Verstoß gegen die Prinzipien des Grundkonsenses und der Satzung.

6.) Organe

Die Organe des Ortsverbandes sind:

  1. Die Ortsmitgliederversammlung (OMV)
  2. Der Ortsvorstand

7.) Ortsmitgliederversammlung (OMV)

  1. Die OMV ist das höchste Entscheidungsorgan auf Ortsebene.
    • Beschlüsse der OMV, die Anträge an Organe höherer Gebietsverbände zum Inhalt haben, sind für Delegierte bindend. Delegierte sind der OMV rechenschaftspflichtig.
    • Beschlüsse der OMV, die Aufträge an den Ortsvorstand zum Inhalt haben sind bindend. Der Ortsvorstand ist der OMV rechenschaftspflichtig.
    • Die OMV wählt die KandidatInnen für das Stadtparlament und die Ortsbeiräte.
  2. Vor jeder OMV ergeht eine schriftliche Einladung des Vorstandes an alle Mitglieder und freien MitarbeiterInnen unter Angabe der Tagesordnung. Sie muss 14 Tage vorher verschickt werden. Auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes oder des/der freien MitarbeiterIn gegenüber dem Vorstand können Einladungen und andere Dokumente per Email zugesandt werden. Damit ist die Schriftform erfüllt. Es besteht das Recht für Mitglieder die ordentliche Einladung zu Veranstaltungen anzuzweifeln wenn “freie MitarbeiterInnen” oder Mitglieder nicht ordnungsgemäß eingeladen wurden.
  3. OMVs sind öffentlich. Aufnahme- und Ausschlussanträge werden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Stimmrecht haben nur Mitglieder des Ortsverbandes.
  4. Die OMV ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
  5. Die OMV fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit.
  6. Die OMV findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie kann vom Ortsvorstand oder auf Antrag von mindestens 20% der Mitglieder einberufen werden.
  7. Die OMV endet in der Regel um 23.00 Uhr. Auf Antrag kann eine Verlängerung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.
  8. Die Ergebnisse der OMV werden protokolliert und den Mitgliedern und freien MitarbeiterInnen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

8.) Ortsvorstand

  1. Der Ortsvorstand wird auf einer OMV für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Gesamtvorstand besteht aus vier bis acht Mitgliedern. Die genaue Zahl wird von der OMV festgelegt. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte eine:n Schatzmeister:in. Jedes Mitglied von Bündnis 9O/DlE GRÜNEN Friedberg kann in den Ortsvorstand gewählt werden.
  2. Die Sitzungen des Ortsvorstandes sind öffentlich für Mitglieder und freie Mitarbeiter*innen. Sie soll mindestens einmal im Monat stattfinden.
  3. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
  4. Der Vorstand soll sich eine Geschäftsordnung geben.
  5. Der Vorstand kann fachpolitische Sprecher:innen zu bestimmten Themen benennen. Sie vertreten zusammen mit dem Vorstand den Ortsverband gegenüber der Öffentlichkeit.
  6. Der Ortsverband wird rechtsgeschäftlich durch zwei beliebige Vorstandsmitglieder vertreten.
  7. Jedes Mitglied des Ortsvorstandes kann auf Antrag von 70% der Mitglieder und noch Beschluss der OMV vorzeitig aus dem Vorstand abgewählt werden. Entsprechende Anträge müssen 14 Tage vor der nächsten OMV an den Ortsvorstand eingegangen sein.

9.) Kassenprüfer:innen

  1. Die OMV wählt 2 Kassenprüfer:innen für die Dauer von 2 Jahren, die die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlüssen prüft.
  2. Kassenprüfer:innen dürfen nicht Mitglied des Ortsvorstandes sein.
  3. Die Kassenprüfer:innen berichten jährlich der OMV und stellen den Antrag auf Entlastung des Ortsvorstandes in Finanzangelegenheiten.

10.) Schlussbestimmungen

  1. Minderheitsmeinungen in OMVs und im Ortsvorstand sind festzuhalten, sofern dies gewünscht wird.
  2. Satzungsänderungen oder Auflösung des Ortsverbandes bedürfen einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer OMV.
  3. Bei Auflösung des Ortsverbandes geht das Vermögen des Ortsverbandes an den Kreisverband Wetterau.