Für die Energiewende und für die Konsolidierung des Friedberger Haushalts ist es angeraten, weitere Flächen in Friedberg für Photovoltaik zu nutzen und zur Nutzung zu motivieren.
Fragen:
1. Welche Flächen sind in den nächsten Jahren für die Nutzung von Photovoltaik geplant? (Bitte hierzu Jahreszahl (2019-2022), Ort, Objektbezeichnung, Gebäudebesitzer und Flächengröße angeben.) Dabei ist zunächst unerheblich, ob die Umsetzung durch die Stadt, städtische Eigenbetriebe oder Beteiligungen erfolgt, oder im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auf Flächen auch außerhalb der Stadtgrenze Friedberg (z.B. Usa-Wellenbad) oder auf nicht-öffentlichen Grundstücken oder Gebäuden geplant sind.
2. Welche Aktivitäten sind geplant, um Flächen durch andere Investoren für Photovoltaik entwickeln zu lassen?
3. Gibt es mit der MIEG (Mittelhessische Energie Genossenschaft) auf Grundlage des Hessischen Solarkatasters aktuell ein Gespräch zur Konkretisierung von Photovoltaikanlagen oder ist in näherer Zukunft ein solches Gespräch geplant?
Bürgermeister Antkowiak beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt:
Grundsätzliches: Wegen der fehlenden personellen Ressourcen hat sich eine Überprüfung potentieller Standorte lediglich auf städtische Objekte erstrecken können. Die Stadt Friedberg betreibt derzeit drei Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Steinkopfhalle in Ockstadt, der Kita Regenbogen in Bruchenbrücken und der Jungendfreizeiteinrichtung Junity. Ergänzend wird verwiesen auf die Beantwortung der Anfrage DS-Nr. 11-16/0139.
Für das Bibliothekszentrum wurde ein Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung gestellt; dieser wurde abgelehnt.
Die Darstellungen im Hessischen Solarkataster geben lediglich einen Anhalt für eventuell in Frage kommende Dachflächen; es sind jeweils vertiefte Untersuchungen notwendig (Tragfähigkeit, Zustand der bestehenden Bedachung, Dachneigung und -ausrichtung, die Größe der nutzbaren Fläche, Frage des Denkmalschutzes, Wirtschaftlichkeit).
zu 1.)
- Kita Ossenheim nach Abschluss des Rechtsstreits
- Kita Housing: 2019/20202.)
zu 2.) wie zuvor dargestellt, auf Grund der fehlenden personellen Ressourcen keine
zu 3.) Nein, auf Grund der fehlenden personellen Ressourcen