1. Was hat die Stadt Friedberg bisher für die Umsetzung der oben genannten Vorschläge unternommen, wurde z. B. ein Antrag auf Ausweisung als LSG beantragt?
2. Warum wurde die Durchsetzung eines geplanten NSG nördlich von Ockstadt nicht weiterverfolgt? 3. In welcher Form wurden die Obstbauern durch die Stadt Friedberg informiert und über die Möglichkeit des Vertragsnaturschutzes aufgeklärt? Auf welche Weise könnte die Stadt Friedberg die Vermarktung von Produkten aus lokalen Streuobstbeständen unterstützen?
4. Welche der o.g. Vorschläge wurden bisher von der Stadt konkret umgesetzt?
5. Wie kann zumindest das Entwicklungsziel in 1. Priorität in Angriff genommen werden?
6. Sollten bisher von Seiten der Stadt Friedberg noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Entwicklungsziele eingeleitet worden sein, ergeht die Frage, wann mit der Umsetzung derselbigen begonnen wird?
7. Wie sieht die Förderung von Streuobstwiesen mit hochstämmigen Obstbäumen durch die Stadt Friedberg aus?
8. Was wurde für die Förderung der Viehhaltung zur extensiven Beweidung von z.B. brachgefallenen Flächen getan?
9. Wie sieht die Förderung der Regional- und Direktvermarktung aus?
10. Welche Hohlwege wurden gereinigt und gepflegt?
11. Wie hat die Stadt Friedberg die Obstbauern über die Bedeutung eines „Vorranggebietes für Natur und Landschaft“ informiert?
12. Welche Möglichkeiten gibt es, Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe im Sinne von § 14 BnatSchG gezielt in Vorranggebieten für Natur und Landschaft (z.B. Kirschenberg) innerhalb des Gemeindegebietes von Friedberg umzusetzen, um die Friedberger Anteile am regionalen Verbundsystem nachhaltig zu entwickeln?
13. Welche Maßnahmen hat die Stadt Friedberg zum Erlangen von Ökopunkten auf den Flächen am Kirschenberg durchgeführt? Sind Maßnahmen geplant?
14. Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen wurden auf städtischen Streuobstflächen schon umgesetzt?
15. In welcher Weise wurden die Grundstücksbesitzer über Fördermöglichkeiten aufgeklärt und wie wurde von Seiten der Stadt Unterstützung angeboten?
16. Auf welche Höhe sind die positiven volkswirtschaftlichen Effekte zu beziffern, die die Stadt Friedberg durch den Ockstädter Erwerbsobstbau erfährt?
17. Wie werden die ökologischen, sozialen und volkswirtschaftlichen Funktionen des Kirschenberges den betriebswirtschaftlichen gegenübergestellt?
18. Welche zusätzliche Wertschöpfung ist für die Stadt Friedberg zu erwarten, wenn der ökologisch wertvolle Streuobsthang am Kirschenberg in intensiv bewirtschaftete Obstplantagen umgewandelt wird?
Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.: Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde wurde in den 80-er Jahren von der damaligen Sozial-und Umweltdezernentin des Wetteraukreises, Gila Gertz eine Ausweisung der Streuobstwiesen des Kirschenberges als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ angestrebt. Die Dezernentin selbst hat aber dieses Vorhaben dann zurückgezogen, da der Kirschenberg als intensiv obstbaulich genutzte Fläche nicht die Anforderungskriterien für „Geschütze Landschaftsbestandteile“ erfüllte. Auf Anfrage der Unteren Naturschutzbehördehat das Regierungspräsidium Darmstadt am 10.12.2013 nochmals bestätigt, dass keine hoheitlichen Maßnahmen (Ausweisverfahren für LSG, NSG, GLB) geplant oder durchgeführt werden.
Wenn schon die zuständigen Fachbehörden hier keine Möglichkeit einer Unterschutzstellung sehen, so wird auch die Stadt Friedberg keinen entsprechenden Antrag stellen.
Es steht auch jedem Verband und jeder Person frei, entsprechende Unterschutzstellungsanträge bei der Oberen Naturschutzbehörde zu stellen.
Zu 3.: Die Obstbauern wurden durch die zuständigen Fachbehörden (Naturschutzbehörden, Agrarverwaltung) über die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes informiert. Nach Auskunft der Agrarverwaltung gibt es derzeit aber kein Programm und keine Mittel zur Förderung des Streuobstanbaus. Daher kann hier im Moment auch keine Beratung erfolgen. Die Vermarktung von lokalen Produkten wird von der Stadt Friedberg durch das Abhalten eines Marktes auf der Kaiserstraße, zweimal wöchentlich, unterstützt. Durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des Bauantragsverfahrens wurde die Errichtung von festen Verkaufsstellen im Außenbereich, z.B. an der Oberwöllstädter Straße, ermöglicht.
Ferner wird die Direktvermarktung vom Wetteraukreis, Fachdienst Landwirtschaft, gefördert.
Zu 4. –7. und zu 14.: Die Stadt Friedberg hat über ca. 15 Jahre im Rahmen der Baumpflanzaktion alleine in Ockstadt über 1000 stark subventionierte Obsthochstämme ausgegeben. Seit 2005 führt der NABU Friedberg eine Obstbaumaktion durch, welche über Jahre einen städtischen Zuschuss von 50 % der Ausgaben erhielt bzw. seit 2011 einen Festzuschuss.
Ferner hat die Stadt Friedberg dem Naturschutzfonds Wetterau Mittel in Höhe von 10.000 Euro für den Ankauf von 4 Obstwiesen vermittelt. Die Gelder entstammen einer Spende des Krematoriumsbe-treibers ESO Offenbach, wobei die Stadt über die Zweckbestimmung der Mittel entscheidet.
Zu erwähnen ist auch die Verpachtung der 19200 m² großen Obstwiese unterhalb des alten Sportplatzes Ockstadt an das Diakonische Werk Wetterau, welche diese Fläche unter streng ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet.
Das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen prüft z. Zt. gemeinsam mit dem Naturschutzfonds die Eignung von 5 weiteren städtischen Flächen für Zwecke des Obstwiesenbiotopschutzes.
Zu 8.: Die Stadt Friedberg hat keine Möglichkeiten, die Viehhaltung auf privaten Flächen zu fördern!
Zu 9.: Die Direktvermarktung von lokalen Produkten wird von der Stadt Friedberg durch das Abhalten eines Marktes auf der Kaiserstraße, zweimal wöchentlich, unterstützt. Durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen des Bauantragsverfahrens wurde die Errichtung von festen Verkaufsstellen im Außenbereich, z.B. an der Oberwöllstädter Straße, ermöglicht.
Ferner wird die Direktvermarktung vom Wetteraukreis, Fachdienst Landwirtschaft, gefördert.
Zu 10.: Die „Reinigung“ der Hohlen beschränkt sich auf die Abfuhr von Müll. Die Hecken der Hohlwege werden, soweit notwendig, zurück geschnitten. Dies sind laufende Maßnahmen der Verwaltung, über die keine Statistik geführt wird.
Zu 11.: Eine Information erfolgte über die Fachbehörden des Naturschutzes und der Agrarverwaltung. Der OGV Ockstadt wurdedirekt vom Ministerium mit entsprechenden Schreiben informiert!
Zu 12. und 13.: Eine Umsetzung von Ausgleichs- oder Ökopunkt-Maßnahmen setzt voraus, dass die Flächen im Besitz der Stadt Friedberg sind, bzw. Nutzungsverträge geschlossen werden können. Der Ockstädter Kirschenberg befindet sich aber überwiegend im Privatbesitz. Die Stadt Friedberg besitzt mit Ausnahme von einigen kleinen Grundstücken kein nennenswertes Eigentum. Der Bund besitzt Flächen, welche er im Rahmen von Ökopunktmaßnahmen bereits verwertet hat. Das Interesse am Verkauf scheitert oft an der zurückhaltenden Verkaufsbereitschaft bzw. überzogenen Kaufpreiserwartungen. Das Desinteresse gilt auch für Nutzungsverträge.
Ein weiteres Problem ist die bereits bestehende hohe ökologische Wertigkeit der Wiesen. Bei der Berechnung der Ökopunkte werden nämlich Altbestand und die durchgeführte Maßnahme im Rahmen einer Punktebewertung verglichen und hohe Punktzahlen sind nur mit Maßnahmen auf „ökologisch minderwertigen“ Flächen zu erreichen.
Zu 14.: Siehe Antwort zu Punkt 7
Zu 15.: Die Information erfolgte über die Fachbehörden der Agrar-und Naturschutzverwaltung. Nach Auskunft der Agrarverwaltung gibt es derzeit aber kein Programm und keine Mittel zur Förderung des Streuobs-tanbaus. Daher kann hier im Moment auch keine Beratung erfolgen.
Zu 16. -18.: Die Fragen können z. Zt. Nicht beantwortet werden, da erst ein Gutachten erfolgen müsste.