Antrag vom: 14.05.2020
Der Antrag wurde:
am 28.05.2020 von der StvV.
angenommen
Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva beantragt die Verweisung in den Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr. Für die Gastronomen ist die Corona-Lage zwar schwer, aber für den Einzelhandel auch und der Wegfall zum Beispiel von Parkplätzen, wäre für den Einzelhandel nicht förderlich.
Da Gegenrede entsteht, zieht Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva den Antrag zurück.
Stadtverordneter Stoll begrüßt den vorliegenden Antrag, da die Gastronomen es zurzeit sehr schwer hätten. Das Ordnungsamt solle flexible Lösungen ermöglichen.
Fraktionsvorsitzender Durchdewald teilt die Auffassung von Fraktionsvorsitzenden Güssgen-Ackva nicht, da die Gastronomie einen wichtigen Teil für die Belebung der Stadt beitrage und der Wegfall von Parkplätzen zurzeit nicht so schlimm sei. Man sollte der Ordnungspolizei die Freiheit zur Entscheidung lassen, was am besten für die Gastronomie ist.
Erste Stadträtin Götz erklärt, dass das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung bereits zurückliegend flexibel gehandelt hat und alles tut, was im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen des Landes möglich ist. Sie berichtet anhand mehrerer Beispiele, wie Gastwirte im möglichen Rahmen sehr unbürokratisch so beraten wurden, dass ihnen auf rechtmäßige Weise die Platzierung einer höheren Zahl von Gästen möglich wurde. Auch hat die Erste Stadträtin veranlasst, dass bis zur ohnehin auch verwaltungsseitig beabsichtigten Klärung der Gebührenfrage noch keine Gebührenbescheide für erteilte Sondernutzungserlaubnisse an die Gastronomiebetreiber versandt wurden. Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva nimmt Bezug auf die Informationen von Erster Stadträtin Götz und stellt den Antrag, dass der Antragstext wie folgt erweitert wird;
(5) Alle Auflagen und Bestimmungen übergeordneter Behörden sind zu berücksichtigen, ebenso die Vorgaben des städtischen Ordnungsamtes.
Der Antrag ist bereits umgesetzt
Antragstext
(1) Der Magistrat wird aufgefordert, unbürokratisch Flächen für Außengastronomie in der Innenstadt für die Saison 2020 zu genehmigen.
Genutzt werden können:
- Parkplätze vor den Gastronomiebereichen (öffentliche und private),
- private Flächen, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind und keine Fluchtwege versperrt werden,
- Nebenflächen bzw. Flächen von Dritten in räumlicher Nähe zur Gaststätte, soweit es keine nennenswerte Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22 Uhr).
(2) Ziel sollte es sein den Betreibern eine Ertragssituation zu ermöglichen, die der Situation vor der aktuellen Pandemie entspricht.
(3) Seites der Stadt Friedberg soll keine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, allenfalls eine Bearbeitungsgebühr.
(4) Die Ausstattung der vorübergehend genutzten Flächen soll mit reduziertem Aufwand erfolgen können (z.B. keine aufwendigen Einzäunungen): Die Stadt Friedberg kann hierfür z.B. Absperrgitter (z.B. aus der Ironman-Ausstattung) den Betreibern zur Verfügung stellen.
Der Antrag wir ergänzt um folgenden Punkt 5
(5) Alle Auflagen und Bestimmungen übergeordneter Behörden sind zu berücksichtigen, eben-so die Vorgaben des städtischen Ordnungsamtes.
Weitere Infos
Weitere Informationen zu diesem Antrag findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.
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