Der Magistrat wird gebeten, vor der Anschaffung einer neuen Heizanlage eine Wärmedämmung der Wände, zum Dach und des Kellers am Dorfgemeinschaftshaus vorzunehmen, einschließlich der Erneuerung der Fenster nach neuestem Standard der Energieeinsparung. Zuschüsse für diese Maßnahmen sollten in Anspruch genommen werden.
Begründung
lm Haushaltsplan 2021 ist die Erneuerung der Heizungsanlage im DGH
vorgesehen. Ohne Wärmeisolation und ohne Erneuerung der Fenster müsste aber
eine viel zu groß dimensionierte Heizungsanlage eingebaut werden. Da eine
Heizungsanlage auf 30 Jahre konzipiert ist, ist es sinnvoll, zuvor die
Wärmeisolation vorzunehmen, um eine entsprechend kleinere Anlage einbauen zu
können. Diese Maßnahmen reduzieren die Nebenkosten und entlasten damit die
Haushalte