Elvis-Presley-Platz (EPP)

Anfrage vom: 01.10.2015
Vorlagen-Nr.: 11-16/1290
Anfrage von: Carl Cellarius

Anfrage

Interessenbekundung „Café Rund“

1. Die Verwaltung hat angekündigt eine Interessensbekundung einzuleiten

  • a) Wie ist hierzu der derzeitige Sachstand?
  • b) Liegen hierzu Angebote von Interessenten vor?
  • c) Sind diese im Magistrat inhaltlich vorgestellt?
  • d) Welche weiteren Verfahrensschritte sind wann zu erwarten?

Bauschäden / Wartung Platz

2. Nach über zehn Monaten Betrieb ist die Fugenverfüllung nicht mehr sachgerecht. Wann ist mit einer Nachverfugung zu rechnen?

3. Wann werden die zerstörten Steine ( Platten ) ersetzt?

Brunnen

4. Muss bei „Dauerregen“ der Sprudel weiterlaufen oder ist es möglich diesen mittels Regensensor automatisiert auszuschalten?

5. Wann ist damit zu rechnen, dass der letzte Sprudel zum ehemaligen Kaufhaus zu (nie in den Betrieb gegangen) Instandgesetzt wird?

6. Wann wird die defekte Ablaufrinne repariert damit dieser letzte Sprudel in Betrieb gehen kann?

7. In welchen Zeitabständen werden die Regenwasser und die Sprudelwasser Auffangrinnen gereinigt, welche Kosten entstehen dabei?

Regress für Schäden auf dem EPP

8. Welche Form der Gewährsleistung (Garantie) ist mit den Bauausführenden Firmen vereinbart?

9. Wie lange sind die Laufzeiten?

10. Welche Reparaturkosten sind bisher durch die Zerstörung durch PKW und LKW der Lichtlaternen entstanden?

11. Hat die Verwaltung in diesem Zusammenhang Regressansprüche eingefordert?

Reinigung

12. Wann werden die teils stark verschmutzten Platten gereinigt?
(An vielen Stellen schwarz vor Schmutz und Autoreifenabrieb)

13. Hat der Bauhof die richtigen Geräte / Fahrzeuge zur effektiven Reinigung des Platzes

14. Sind hierfür weitere Anschaffungen erforderlich, in welcher Höhe sind  Haushaltsanmeldungen zu erwarte?

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt

(Fragen 1 –9 und 11 –14: Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen vom 12.10.2015 sowie die Frage 10 des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 14.10.2015):

Zu 1.: Das Interessenbekundungsverfahren ist bis zu einer Entscheidung des Magistrates über den endgültigen Standort des Wochenmarktes zurückgestellt.

Zu2.: Eine Nachverfugung wird seitens des Fachamtes zu diesem Zeitpunkt nicht für erforderlich gehalten und wird bei Bedarf ausgeführt.

Zu3.: Hierzu wurde bereits Kontakt zur Baufirma aufgenommen; ein Zeitpunkt kann derzeit noch nicht angegeben werden.

Zu4.: Selbst wenn die zusätzliche Installierung eines Regensensors technisch möglich wäre, könnte ein solcher Sensor wohl kaum zwischen Dauerregen sowie kurzen Schauern unterscheiden. Zudem wäre damit ein deutlich erhöhter Kosten-und Pflegeaufwand verbunden,und das ständige Herunter-und Hochfahren der Pumpenanlage könnte zu Schäden und einem erhöhten Reparaturaufwand führen.

Zu5.: Zunächst eine Richtigstellung: die Düse war zunächst in Betrieb; sie musste außer Betrieb genommen werden auf Grund eines Schadens an der Abflussfläche des Brunnens. Hierdurch gelangte Wasser in den Technikraum.Die Behebung des Schadens ist bereits vor etlicher Zeit bei der bauausführenden Firma beauftragt worden.

Zu 6.: siehe Frage 5

Zu 7.: Die Entwässerungsrinnen werden nach Bedarf bzw. mindestens zweimal pro Jahr gereinigt. Kosten wie bei der Reinigung von Straßeneinläufen

Zu 8.: VOB Teil B, BGB

Zu9.: 5 Jahre

Zu 10.: Seit der Öffnung des Elvis-Presley-Platzes sind mehrere Unfälle mit Beschädigungen an Straßenlaternen zu verzeichnen. Bisher sind alle Schädiger bekannt oder konnten ermittelt werden, die Kosten für das Instandsetzen werden diesem durch die OVAG in Rechnung gestellt und belaufen sich auf ca. 3.250,-Euro. Sollte kein Schädiger bekannt sein, werden die Kosten durch die Straßenverkehrsbehörde beglichen.

Zu11.: Soweit ein Verursacher feststeht, werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Zu 12.: Reinigung ist für das Frühjahr 2016 vorgesehen; der Verursacher des Ölflecks wird unabhängig davon gesondert zur Reinigung gefordert.

Zu 13.: Der Baubetriebshof verfügt nur über eine Kehrmaschine, aber nicht über eine Reinigungsmaschine mit Wasser und Lösungsmitteln.

Zu 14.: Nein; eine solche Anschaffung wäre unwirtschaftlich; Reinigung deshalb sporadisch durch Fachfirma.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu dieser Anfrage findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.

zur Ratsinfo »