Der Magistrat wird beauftragt die Ersatzmaßnahmen im sogenannten Burgfeld, näher beschrieben im Bebauungsplan Nr. 54 (2006) und im Bebauungsplan Nr. 71 (2007), die u.a. auch B3a – Kompensation betrifft, einer fachkundlichen Prüfung zur Erreichung des Kompensationszieles zuzuführen. Dies umfasst eine Bewertung der ökologischen Wertigkeit der Arten- und Biotopausstattung, der derzeitigen Pflege wie auch gegebenenfalls die Formulierung von Maßnahmen, wie das Kompensationsziel erreicht werden kann. Hiermit sollen die ursprünglich gesetzten Ziele (Bio-topwerterhöhung, Artenvielfalt) erreicht und langfristig abgesichert werden.
Der Magistrat wird beauftragt aus der fachkundlichen Bewertung resultierende Maß-nahmen zu beschreiben, der Stadtverordnetenversammlung eine Umsetzungsplanung (Maßnahmen zur Herstellung der Kompensationsziele wie Extensivwiese und andere) vorzulegen, und mindestens in drei Folgejahren einen Monitorbericht dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen.
Der Magistrat wird gebeten im Zusammenhang mit Abs. 2 ab 2017 eine jährliche öffentliche Beschau der Kompensationsfläche(n) durchzuführen, analog der von der unteren Wasserbehörde organisierten Gewässerschau. Dies kann weitere Kompensationsflächen einbeziehen.