Das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan Nr. 92 zum Bauleitplanverfahren „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ (teils Vorranggebiet 7805 Winterstein) wird mit sofortiger Wirkung ohne Satzungsbeschluss beendet.
Begründung:
Wie in der Sach- und Rechtslage der Vorlage 21-26/0138 zutreffend ausgeführt und in vielen der Einwendungen gegen den Bebauungsplan ebenfalls vorgetragen wurde, war der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 insgesamt rechtsfehlerhaft. In seinen Ausführungen hat beispielsweise das RP Darmstadt dargelegt, dass der Entwurf den Zielen der Raumordnung des TPEE widerspricht: „Im Vorranggebiet Windenergie habe diese Nutzung Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen. … Der Bebauungsplan sei zwingend an die Ziele der Raumordnung anzupassen, ansonsten sei er unwirksam“.
Daher ist es jetzt erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung dieses Verfahren beendet.
Die Grünen hatten bereits bei der Beratung des Offenlagebeschlusses in Ausschuss und Stadtverordnetenversammlung klar und deutlich die entgegenstehenden Rechtsgrundlagen der Raumordnung benannt.
Formale Hinweise des Antragstellers:
Falls die Vorlage 21-26/0138 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ Bestandteil der Tagesordnung sein sollte, handelt es sich bei obigem Antrag um eine alternative Abstimmungsvorlage, wie bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung verabschiedet.
Vorsorglich wird hiermit die Vorlage selbstständig eingebracht.
Der Antragsteller respektiert das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, dass die Vorlage 21-26/0138 einer weiteren Beratung bedarf, um eine ergänzende Beschlussfassung zu konkretisieren. Daher soll diese weiterhin im Geschäftsgang des Ausschusses für Stadtentwicklung verbleiben.
Die Entscheidung, das Bauverfahren zu beenden, ist hingegen ausdiskutiert und entscheidungsreif.