Grundsatzbeschluss zum Vorranggebiet 7805 Windkraft Winterstein

Antrag vom: 01.12.2021
Vorlagen-Nr.: 21-26/0285
Antragsteller:in: Florian Uebelacker
Der Antrag wurde:
am 09.12.2021 von der StvV. verwiesen in den Ausschuss
  • Stadtentwicklung

Antragstext

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist seit März 2020 wirksam geworden und damit auch auf das Vorranggebiet 7805 „Winterstein“ anzuwenden.

Vor diesem Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen.

Der Magistrat wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen.

Grundsätzlich soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen.

Die Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen nicht unnötig beeinträchtigt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke, die im Eigentum der Stadt Friedberg stehen, zur Verpachtung und Nutzung für einen Windpark im Vorranggebiet 7805 von der Stadt Friedberg bereitzustellen sind. Dies gilt auch für Wegerechte, soweit diese erforderlich sind.

Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Verhandlungen mit potentiellen Windparkbetreibern bestmögliche Konditionen für die Friedberger BürgerInnen (z. B. Beteiligung am Windpark, vergünstigter Strom usw.) anzustreben.

Der Magistrat wird aufgefordert, sich um einen kompetenten Rechtsbeistand zu kümmern, um wirtschaftlich gute Ergebnisse bei Verpachtung und Beteiligung zu erzielen. Dabei soll auch auf die Expertise von Energiegenossenschaften zurückgegriffen werden.

Um eine geordnete Nutzung des Vorranggebietes 7805 zu erreichen, wird der Magistrat aufgefordert, unter Berücksichtigung der Punkte 1-4 eine Zusammenarbeit (z. B. in Form eines “Letter of Intent”) mit den anderen Waldbesitzern (Hessenforst und Bundesforst) im Vorranggebiet und den Anrainergemeinden, die hierzu bereit sind, anzustreben.

Begründung:

Die vergangenen Jahre haben mit Extremwetterlagen wie Dürren, Stürmen und neuen Temperaturrekorden deutlich auf den stattfindenden Klimawandel aufmerksam gemacht. Um den Auswirkungen auf Klima und Umwelt entgegenzuwirken, ist es erforderlich, insbesondere den klimawirksamen CO²-Ausstoß zu vermindern. Einen Teil der klimaschädlichen Immissionen löst der Energiebedarf – insbesondere auch der Bedarf an elektrischer Energie – aus.

Das Land Hessen beabsichtigt, bis zum Jahr 2050 den Energieverbrauch für Strom und Wärme zu 100 % aus regenerativen Energien zu decken. Als eine treibende Kraft hierzu dient die Windenergie als die effektivste der erneuerbaren Energien. Insgesamt sind 2 % der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen worden. Im Umkehrschluss ist auf 98 % der Landesflächen die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen.

Die Stadt Friedberg bekennt sich zu dem Ziel und der Notwendigkeit, den erneuerbaren Energien den notwendigen Platz einzuräumen und diese aktiv auszubauen. Sie erkennt aber auch die Bedeutung des Naturraumes für Erholung, Wasserrückhaltung, Naturschutz, Forstwirtschaft und die Klimawirkung an.

Wegen der Klimakrise ist es unumgänglich, zur Reduzierung des Ausstoßes von CO² erneuerbare Energien energisch zu fördern. Die Windkraft ist dabei die Form der Energiegewinnung, die zurzeit am günstigsten erneuerbaren Strom produzieren kann und dabei den geringsten Flächenverbrauch hat. Um einen geordneten Aufbau von Windparks zu ermöglichen, haben das Land Hessen und der Planungsverband Rhein-Main beschlossen, dass nur auf 2 % der Fläche Hessens Windparks gebaut werden dürfen. Zu diesen 2 % gehört das Vorranggebiet 7805 Winterstein.

Das heißt, dass auch in dem Vorranggebiet 7805 die Möglichkeit zur Stromerzeugung durch Windenergie bestmöglich genutzt werden muss.

Die Stadt Friedberg, deren Fläche einen erheblichen Anteil des Vorranggebietes 7805 ausmacht, ist also rechtlich verpflichtet, in diesem Gebiet vorrangig Windkraftanlagen zuzulassen. Ziel ist es aber dabei, dass eine geordnete Planung für den Windpark entsteht unter Berücksichtigung von Naherholung und Naturschutz, Bürgerbeteiligung sowie den üblichen Funktionen eines Wirtschaftswaldes.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu diesem Antrag findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.

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