Der Magistrat wird beauftragt
- zu ermitteln, welche Mittel erforderlich sind, um den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgesehen sind, nachzukommen und
- die entsprechenden Beträge in den Haushaltsplan 2022 einzusetzen,
- mit nachhaltigen Planungen für die Umsetzung zu beginnen.
Hierbei ist auch zu prüfen, ob diese Aufgabe nicht in den Aufgabenbereich der Stadtwerke fällt.