Die anliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kreisstadt Friedberg (Hessen) vom 15.12.2016 wird beschlossen.
Art. 1 § 4 Abs.2: § 4 Magistrat (2)
Die Zahl der Beigeordneten (m/w/d) beträgt 9. Die Stelle der/des Ersten Beigeordneten wird hauptamtlich verwaltet. Acht Beigeordnete gehören dem Magistrat ehrenamtlich an.