Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses eine
Photovoltaikanlage installiert wird und eine Ladestation für E-Autos angeschlossen wird (Wallbox). Auch
die Ladestation für E-Fahrräder kann hier angeschlossen werden. Fördergelder sollten dafür genutzt werden.
Begründung
Um das 1,5 % Ziel des Pariser Abkommens zur Eindämmung der Klimaerwärmung noch zu erreichen,
müssen alle Möglichkeiten der Stromerzeugung mit erneuerbaren Quellen erschlossen werden. Dabei müssen
die öffentlichen Einrichtungen mit gutem Beispiel vorangehen. Auch die Verkehrswende kann nur gelingen,
wenn mehr Ladestationen für E-Fahrzeuge geschaffen werden.
Laut Hessischem Solarkataster sind auf dem Dach des DGH 54 m² Nutzfläche für PV- Anlagen möglich.
Dort könnten Module mit 9kWp installiert werden. Damit können bis zu 8100 kWh Strom pro Jahr erzeugt
werden. Dies ist sicher mehr als der Eigenverbrauch des Hauses. Somit ist es möglich, dass die Ladestationen
für E-Fahrzeuge mitversorgt werden. Da die Aktivitäten im DGH häufig in den Abendstunden stattfinden
und E-Fahrzeuge auch nicht unbedingt während der Sonneneinstrahlung aufgeladen werden, ist ein Speicher
sinnvoll. Alle Einrichtungen (PV- Anlage, Speicher, Wallbox) werden durch Zuschüsse gefördert.