Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt gemeinsam mit den relevanten Fachämtern sowie den kommunalen Eigenbetrieben (Stadtwerken, Wohnungsbau) eine kommunale Wärmeleitplanung zu erarbeiten.
- Über deren Fortschritt ist alle drei Monate im Ausschuss Energie, Wirtschaft und Verkehr zu berichten.
- Der Magistrat soll dabei nach einem Stufenkonzept vorgehen, das mit einer Erhebung und Analyse der Ist-Situation sowie der lokalen Potentiale beginnt, auf dieser Grundlage ein Versorgungskonzept entwickelt und darauf aufsetzend ein Konzept zur Umsetzung erstellt. Eine entsprechende Vorlage ist dem Stadtparlament vorzulegen.
Folgende vier Schritte sind in diesem Prozess zu berücksichtigen:
- Bestand und Einsparpotenziale des Energiebedarfs
- Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme sowie entsprechende Netzanpassungen (u. a. Niedrigtemperaturnetze und Kältenetze)
- Entwicklung von Untersuchungsgebieten mit dafür benötigter zukünftiger Versorgungsstruktur mit Zwischenzielen 2025, 2030 und 2035
- Lokale Wärmewendestrategie
- Die Stadt Friedberg setzt sich das Ziel, den Wärmebedarf im gesamtstädtischen Gebäudesektor aus erneuerbaren Energien zu decken.
Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen.
Das Stadtparlament Friedberg bekennt sich zu den Zielen der Bundesregierung, den Wärmeenergiebedarf bis spätestens 2030 zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien, inklusive zu hebender Effizienzpotentiale, zu bestreiten.