Antrag vom: 14.05.2020
Der Antrag wurde:
am 28.05.2020 von der StvV.
verwiesen in den Ausschuss
Bürgermeister Antkowiak erklärt, auf wenn durch die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) die Fördermittel sukzessive deutlich erhöht werden, haben die Kommunen nach wie vor die Verpflichtung zur Erbringung des kommunalen Eigenanteils als Komplementärfinanzierung. Der Eigenanteil ist unterschiedlich hoch; bei der ZOB beispielsweise betragen die Fördermittel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, d. h. der kommunale Eigenanteil liegt bei min. 40%. Dievom Antragssteller aufgeführten Projekte sind parallel weder personell noch finanziell darstellbar.Zudem greift der Antrag dem Ergebnis des ISEK-Prozesses vor, in dem seitens der Politik unter Abwägung aller in Rede stehenden Maßnahmen Prioritäten zu setzen sind.Fraktionsvorsitzender Durchdewald stellt den Antrag auf Verweisung in den Haupt-und Finanzausschuss. Nachdem keine Gegenrede erfolgt, ist der Antrag verwiesen.
am 25.06.2020 von der StvV.
abgelehnt
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 2 Nein 4 Enthaltung 3
Antragstext
Der Magistrat wird beauftragt sich um mehr Mittel für den Öffentlichen Personennahverkehr aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu bewerben. Dies sind insbesondere Mittel für den:
- Neubau des Busbahnhofs Friedberg,
- Durchstich des Fußgängertunnels nach Fauerbach,
- Ausbau des Bahnhofs Friedberg.
Weitere Infos
Weitere Informationen zu diesem Antrag findest du im Ratsinfo-System der Stadt Friedberg.
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