Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine Liste aller sich im Besitz der Stadt befindenden Grundstücke, Teilflächen, Saum- und Grünstreifen, Streuobstwiesen, Uferrandstreifen, Gräben, Feldwege/Wegeparzellen, Gehölzgürtel und Ausgleichsflächen in der Gemarkung Bauernheim vorzulegen.
Wünschenswert ist, dass in dieser Liste auch aufgeführt ist, von wem die jeweiligen Flächen derzeit gepflegt werden.
Bitte lassen Sie dazu eine Karte/einen graphischen Übersichtsplan erstellen, in welcher/m die jeweiligen Flächen deutlich markiert zu sehen sind.
Begründung:
Es wird vom Ortsbeirat ein detailliertes Wissen benötigt, um eine nachhaltige Entwicklung des Dorfes sinnvoll unterstützen zu können. Der Ortsbeirat soll in die Lage versetzt werden, folgende Ziele anzustreben:
- Optimierung der Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden, mit der Unteren Naturschutzbehörde, mit den örtlichen Landwirten, dem Ortslandwirt und den Jagdpächtern, mit dem Bauamt und der Wirtschaftsförderung Wetterau sowie mit der Dorf-Akademie „Dorf und DU“
- Die Projektierung neuer Naturschutzgebiete im Landschaftsschutzgebiet an der Wetter „Im Rauschewinkel“ und in der „Markwiese“ sowie „Hinter dem roten Berg“ mit Verbindung zu dem NSG und dem gesetzlich geschützten Biotopkomplex der Gemarkung Dorheim „Am Hechtgraben“.