Der Magistrat wird aufgefordert Folgendes zu überprüfen: Kann der Rosentalviadukt (24 Hallen)
erworben werden? Kann ansonsten der jetzige Besitzer wegen Vernachlässigung enteignet werden?
Oder wie kann anderweitig garantiert werden, dass
- die Verkehrssicherung gewährleistet wird,
- der unter Denkmalschutz stehende Eisenbahnviadukt erhalten wird,
- das Bauwerk einer sinnvollen Nutzung für die Allgemeinheit zugeführt wird, z.B.
touristischer Art und/oder als Standort für Photovoltaik, - der Naturschutz umgesetzt wird. (Es handelt sich unter anderem um eine FledermausWochenstube, d. h. ein Quartier, in dem sich trächtige Weibchen zusammenfinden und ihre
Jungtiere zur Welt bringen.)
Wir bitten, für jeden der vier Punkte darzulegen, wie er berücksichtigt werden soll.