In der Stadtverordnetenversammlung am 16.Juli fordern die Grünen in einem Antrag auf, die Gebührensatzung zu ändern, so dass Betreuungsgebühren soweit Leistungen nicht erbracht wurden, erstattet werden.
Der vierwöchige Kita-Streik im Mai hat Eltern große Probleme bereitet. Zwar waren nicht alle Kitas die gesamten vier Wochen geschlossen, aber fast alle Eltern mussten mehrere Wochen lang sehen, wo sie mit ihren Kindern bleiben. Für einige standen Notbetreuungsplätze zur Verfügung. Andere mussten sich in Eigenregie um eine Betreuung ihrer Kinder kümmern, was mit weiteren Kosten oder zusätzlichem Aufwand für Eltern, Verwandte und Bekannte verbunden war.
Die Kommunen haben derweil die Kosten für das Gehalt der Erzieherinnen und Erzieher eingespart, denn diese bekamen während des Ausstandes Streikgeld von der Gewerkschaft. In dieser Zeit haben die Kommunen deutschlandweit schätzungsweise 80 Millionen Euro Personalkosten eingespart.
Neben all den Belastungen für Eltern und Kinder und obwohl keine Betreuungsleistung erbracht wurde, die Stadt Friedberg stattdessen sicherlich mehrere 10 tausend Euro an Personalmittel eingespart hat, sollen von den Eltern nun trotzdem unvermindert Kita-Gebühren gezahlt werden. Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger nur schwer zu verstehen. Und die Streik geplagten Friedberger Eltern wollen sich das nicht bieten lassen: Sie fordern deshalb ihre Betreuungsgebühren zurück.
Eine Stichprobe des Online Magazins Finanztip, die am 25. Juni 2015 veröffentlicht wurde, hat ergeben, dass von 37 größeren Städten 28 eine wenigstens teilweise Erstattung der Kita-Beiträge planen bzw. bereits durchgesetzt haben.
Wir fordern den Magistrat auf, den leidtragenden Eltern Verständnis und Gerechtigkeit entgegen zu bringen und entsprechend Satzung und Verwaltungsvorschriften zu ändern.
Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, möge die Satzung regeln, dass bei einer Nicht-Erbringung von Betreuungsleistungen durch Streik ab einem Zeitraum von mindestens einer Woche, die Erstattung der Betreuungsgebühren auf Antrag erfolgt.
Wir fordern den Magistrat gleichzeitig auf, sich bei dem Hessischen Städte- und Gemeindebund die dazugehörigen rechtlichen Informationen einzuholen und den Stadtverordneten zur Verfügung zu stellen.
Beschlusstext des Antrags :
Der Magistrat wird beauftragt die Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18. Mai 1995 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) zu ändern, um den Eltern Betreuungsgebühren für nicht erbrachte Leistungen, während eines Kita-Streiks zurückzuzahlen. Dies soll, soweit rechtlich möglich, auch rückwirkend für den Kita-Streik ab Mai 2015 ermöglicht werden.
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