Nach der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung haben alle Mitglieder ein Exemplar der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als wesentliche Grundlage für ihre künftigen Beschlüsse erhalten. „Wir sind daher erstaunt, dass in der letzten Sitzung der Stadtverordneten ein Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung von den erfahrenen Verantwortlichen als ‚angenommen‘ angesehen wurde, obwohl nur eine relative Mehrheit von 22:21 Stimmen bei einer Enthaltung erzielt wurde.“ stellt Dr. Martin Saltzwedel fest, der sich seit über einem Jahr mit in der Fraktionsarbeit der Grünen engagiert. Laut §6 HGO gilt nämlich „Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.“ Also wären bei 45 gewählten Gemeindevertreter*innen mindestens 23 Stimmen (eine qualifizierte Mehrheit) notwendig.
„Offenbar waren alle Beteiligten zuvor von dem Abstimmungsverhalten von CDU, FDP und UWG überrascht: Die haben nämlich nicht für eine bestmögliche Abbildung der gewählten Mehrheitsverhältnisse im Magistrat gestimmt, sondern für eine stärkere Gewichtung insbesondere der CDU zulasten der Linken.“ so die Stadtverordnete Runa Neuwirth. Die Grünen wünschen sich, dass im Stadtparlament und in den städtischen Gremien alle gewählten Vertreter*innen entsprechend der Wahlergebnisse beteiligt werden und dass nach dieser kurzen Irritation am Anfang alle zu einer guten Sacharbeit zusammenfinden.
„Da das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung noch nicht vorliegt, ist der Fehler damit hoffentlich noch vor den in der nächsten Sitzung anstehenden Wahlen zum Magistrat korrigierbar, da ja keine fehlerhafte Abstimmung, sondern lediglich eine falsche Interpretation des Ergebnisses vorlag.“ meint Markus Fenske der als bisheriger Magistratsvertreter umgehend den Magistrat über die nicht unwesentliche Erkenntnis informiert hat.
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